Fahrer und Passagiere motorisierter Zweiräder müssen in Frankreich künftig geeignete Schutzhandschuhe tragen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen schon Vormittags immer mehr in den zweistelligen Bereich. Kurzum der Beginn der Saison ist da. Wie schön, dass die Beamten des französischen Innenministeriums in ihren klimatisierten Stuben ein Herz für uns Motorradfahrer haben. Wie einst Mutti rufen sie uns zu: »Zieh dir Handschuhe an!« Allerdings ist bei Nichtbeachtung der Ermahnung nicht mit mütterlicher Nachsicht zu rechnen, sondern mit einem Bußgeld in Höhe von knapp 70 Euro. Ab dem 20. November 2016 gilt in Frankreich für Fahrer motorisierter Zweiräder aller Hubraumklassen nämlich eine generelle Pflicht zum Tragen von Handschuhen. Natürlich geht es beim Décret n° 2016-1232, in dem die neue Vorschrift niedergelegt ist, nicht um warme Finger, sondern um die Sicherheit. Dementsprechend genügt Selbstgestricktes den Anforderungen ebenso wenig wie Stylisches. Nur Motorradhandschuhe mit CE-Prüfzeichen werden künftig vor den strengen Augen der Flics Gnade finden. Falls die Vorschrift nicht bald wieder in Vergessenheit gerät. Erinnert sich noch jemand an die obligatorisch mitzuführenden Alkoholtester?